|
|
B
e g r i f f s ü b e r s i c h t :
|
|
Aufgaben
der Buchführung:
|
- Stellt den Stand des Vermögens und der Schulden
fest
- Festhaltung aller Vermögens- und Kapitalveränderungen
- Liefert Informationen über Erfolg des Unternehmens > G+V
- Liefert Zahlen für die Kalkulation der Produkte
- Innerbetriebliche Kontrollen, die der Steigerung der Wirtschaftlichkeit
dienen
- Grundlage zur Berechnung von Steuern
- zum Schutz für Eigen- und Fremdkapitalgeber
- Beweismittel gegenüber Behörden und bei Rechtsstreitigkeiten
|
|
Geschäftsvorfälle
und Belege:
|
Geschäftsvorfälle liegen vor:
wenn Vorgänge im Unternehmen:
- Vermögenswerte und Schulden der Unternehmung verändern,
- zu Geldeinnahmen oder Geldausgaben führen,
- einen Werteverzehr (Aufwand) oder Wertezuwachs (Ertrag) darstellen
Alle Geschäftsfälle sind zeitlich und sachlich geordnet aufgrund
von Belegen aufzuzeichnen.
Der Beleg ist der Nachweis für die Aufzeichnung.
Der Beleg muss Auskunft geben über:
- Vorgang
- Datum
- Betrag
Belege sind zum Beispiel:
Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge, Materialentnahmescheine.
|
|
Gesetzliche
Grundlagen der Buchführungspflicht:
|
- Nach Handelsrecht ist jeder Vollkaufmann zur Buchführung
verpflichtet.
- Nach Steuerrecht ist auch der Unternehmer zur Buchführung
verpflichtet,
..der nach Handelsrecht gemäß
§238 HGB buchführungspflichtig ist.
- Darüber hinaus ist nach Steuerrecht jeder andere Unternehmer,
. .also auch Minderkaufleute, Handwerker
u.a., zur Buchführung verpflichtet,
..der gemäß §141 AO eine
der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
a) Umsätze von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr
oder
..b) Gewinn
aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro im Wirtschaftsjahr oder
......wenn sich eine Buchführungspflicht
nicht aus anderen Gesetzen ergibt.“
|
|
Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung (GoB):
|
- Die Buchführung muss klar und übersichtlich sein
- Sachgerechte und überschaubare Organisation
- Übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses
- Keine Verrechnung zwischen Vermögenswerten und Schulden
...sowie zwischen Aufwendungen und Erträgen
- Buchungen dürfen nicht unleserlich gemacht werden.
- Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsfälle.
- Die Geschäftsfälle sind fortlaufend und vollständig,
richtig und zeitgerecht
...sowie sachlich geordnet zu buchen,
damit sie leicht überprüfbar sind.
- Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich aufzuzeichnen.
"Keine Buchung ohne Beleg!"
Sämtliche Buchungen müssen anhand er Belege jederzeit
nachprüfbar sein.
Die Belege müssen laufend nummeriert und geordnet aufbewahrt
werden.
|
|
Ordnungsmäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen:
|
Alle Buchungsbelege, Buchführungsprogramme, Konten, Bücher,
Inventare,
Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse einschließlich
Anhang und Lagebericht
sind 10 Jahre geordnet aufzubewahren.
Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanz und des Jahresabschlusses können
alle
Buchführungsunterlagen auf einem Bildträger (Mikrofilm) oder
auf einem
anderen Datenträger aufbewahrt werden.
Grundsatz ordnungsmäßiger DV-basierender Buchführungssysteme:
Die gespeicherten Daten müssen jederzeit durch Bildschirm oder
Ausdruck
lesbar gemacht werden können. (Auf Hard- und Software achten).
|
|
Die
Inventur:
|
Inventur ist: Die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme
aller Vermögens-
teile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt:
-
bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
-
für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres (i. d. R. zum 31.
12.)
-
bei Auflösung oder Veräußerung seines Unternehmens
Man unterscheidet:
-
Körperliche Inventur: Mengen-
und wertmäßige Bestandsaufnahme
-
Buchinventur: Nur wertmäßige
Bestandsaufnahme aufgrund von Aufzeichnungen
|
|
Arten
der Inventur:
|
Körperliche Inventur:
Die körperliche Inventur ist mengenmäßige Aufnahme
aller
körperlichen Vermögensgegenstände z. B.:
- Technische Anlagen und Maschinen
- Fahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Bestände an Material und Erzeugnissen
- Barmittel
durch: Zählen, Messen, Wiegen und (notfalls) Schätzen.
Buchinventur:
Die Buchinventur erstreckt sich auf alle nicht körperlichen Gegenstände
z.B:.
- Forderungen
- Bankguthaben
- alle Arten von Schulden sind wertmäßig festzustellen und
nachzuweisen.
Anlagenkartei:
Die jährliche körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen
Anlagevermögens
(Maschinen, Fahrzeuge u.a.) entfällt, wenn für jeden Anlagengegenstand
eine
gesonderte Anlagenkarte geführt wird, die folgende Angaben buchmäßig
ausweist:
- Bezeichnung
- Tag der Anschaffung
- Anschaffungswert
- Nutzungsdauer
- jährliche Abschreibung
- Tag des Abgangs u.a.
|
|
Verfahren
der Inventur:

|
Folgende Inventurverfahren/-Methoden sind nach § 241 HGB zur
Vereinfachung erlaubt:
Inventurverfahren:
1. Stichtagsinventur = zeitnahe körperliche Bestandsaufnahme:
Mengenmäßige Bestandsaufnahme muss nicht am Abschlussstichtag
(31. 12.) erfolgen,
sondern zeitnah innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem
Abschlussstichtag.
Zu- und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Abschlussstichtag
werden anhand
von Belegen mengen- und wertmäßig auf den Abschlussstichtag
(31.12). fortgeschrieben
bzw. zurückgerechnet.
Nachteil: Führt zu einem großen Arbeitsanfall innerhalb
weniger Tage > Betriebsunterbrechung
2. Verlegte Inventur = vor- bzw. nachverlegt körperliche Bestandsaufnahmen:
erfolgt an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten 3 Monate vor
oder der ersten 2 Monate
nach dem Abschlussstichtag. die einzelnen Artikel dürfen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten
aufgenommen werden. Der am Tag der Inventur ermittelte Bestand wird
nur wertmäßig auf
den Abschlussstichtag fortgeschrieben oder zurückgerechnet.
3. Permanente Inventur = laufende Inventur anhand der Lagerkartei:
Ermöglicht es, den am Abschlussstichtag vorhandenen Bestand des
Vorratsvermögens nach
Art, Menge und Wert ohne gleichzeitige körperliche Bestandsaufnahme
festzustellen.
Der Bestand kann nach Art und Menge der Lagerkartei entnommen werden.
Für jeden einzelnen Artikel werden alle Mengenbewegungen (Zu -
und Abgänge) laufend
buchmäßig erfasst.
In jedem Geschäftsjahr muss mindestens einmal durch körperliche
Bestandsaufnahme geprüft
werden, ob der in der Lagerkartei ausgewiesene Buch- bzw. Sollbestand
des Vorratsvermögens
mit dem tatsächlichen vorhandenen Bestand (Istbestand) übereinstimmt.
Tag und Ergebnis sind
auf der entsprechenden Lagekarteikarte zu vermerken und zu unterschreiben.
Vorteil
Die permanente Inventur ist ein rationelles und aussagefähiges
Inventurverfahren, das der
Unternehmensleitung täglich, vor allem beim Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen,
wichtige Daten über die Bestandsbewegungen liefert. Ihr besonderer
Vorzug liegt darin,
dass die körperliche Bestandsaufnahme der einzelnen Gruppen des
Vorratsvermögens
zu beliebigen Zeitpunkten durchgeführt werden kann.
Inventurmethode:
Stichprobeninventur mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden:
Lagerbestand nach Art, Menge und Wert kann mit Hilfe anerkannter mathematisch-
statistischer Verfahren (z.B. Mittelwertschätzung) aufgrund von
Stichproben ermittelt werden.
Dabei werden die als Stichproben ausgewählten Lagerpositionen
zunächst körperlich
aufgenommen und bewertet.
Das Stichprobenergebnis wird auf den Gesamtinventurwert der Lagervorräte
hochgerechnet.
Die Stichprobeninventur gilt als zuverlässiges, zeit- und kostensparendes
Hilfsverfahren der Inventur.
|
|
Das
Inventar:
|
Inventar ist: Das ausführliche Bestandsverzeichnis aller Vermögensteile
und Schulden
einen Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag nach deren Art, Menge
und Wert.
Inventar ist das Bestandsverzeichnis.
.
Das Inventar besteht aus 3 Teilen:
Summe des Vermögens
-Summe der Schulden (FK)
=E i g e n k a p i t a l (EK)
Das Eigenkapital (EK) resultiert aus der Differenz zwischen Vermögen
und Schulden (=FK).
|
|
Erfolgsermittlung
durch Eigenkapitalvergleich:
|
Auf der Grundlage des Inventars lässt sich auf einfache Weise
der Erfolg des Unternehmens
für ein Geschäftsjahr ermitteln.- Dies geschieht durch Eigenkapitalvergleich:
Man vergleicht die Höhe des Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres
mit dem vom Anfang.
Der Vergleich ergibt entweder eine Mehrung oder eine Minderung des
Eigenkapitals.
Eigenkapitalmehrung = Gewinn
Eigenkapitalminderung = Verlust
Privatentnahmen und Privateinlagen dürfen jedoch bei der Erfolgsermittlung
durch
Kapitalvergleich laut Gesetz nicht zu Gewinn oder Verlust
führen.
Privatentnahmen sind deshalb zur Kapitaldifferenz wieder hinzuzurechnen
und
Privateinlagen sind von der Kapitaldifferenz wieder abzuziehen.
Der Unternehmenserfolg aufgrund von Eigenkapitalvergleich errechnet
sich somit:
E r f o l g s e r m i t t l u n g :
Eigenkapital am Ende des Jahres
-Eigenkapital am Anfang es Jahres
+P r i v a t e n t n a h m e n
-P r i v a t e i n l a g e n _________
=Gewinn(+) oder Verlust(-)
|
|
Gliederung
von Vermögen und Kapital:
|
Das Vermögen:
Die Vermögensgegenstände werden nach der Liquidität
geordnet,
also nach dem Grad, wie schnell sie in Geld umgesetzt werden können.
Das Vermögen wird in zwei Gruppen gegliedert:
.
Anlagevermögen:
Anlagevermögen sind Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen
dauerhaft
dienen und nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Sie werden
durch die Struktur
des Produktions- und Leistungsprozesses eines Unternehmen bestimmt.
Zum Anlagevermögen gehören z.B.:
- Grundstücke und Gebäude
- Technische Anlagen und Maschinen
- Fuhrpark (Fahrzeuge)
- Werkzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
..
Umlaufvermögen:
Das Umlaufvermögen sind Vermögensgegenstände, die nur
eine relativ kurze
Bindungsdauer im Unternehmen aufweisen und für den Umsatzprozess
bestimmt sind.
Zum Umlaufvermögen gehören z.B.:
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Unfertige Erzeugnisse
- Fertige Erzeugnisse
- Forderungen
- Geldmittel (Bank, Kasse)
Das Kapital:
Wird nach der Fristigkeit / Fälligkeit gegliedert:
Eigenkapital (=Reinvermögen)
Es ist am längsten -solange das Unternehmen existiert- vorhanden.
..
Fremdkapital (=Schulden):
- Langfristige Schulden (Hypotheken, Darlehen)
- Kurzfristige Schulden (Liefererschulden)
|
|
Die
Bilanz:

|
Die Bilanz ist: Eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen
und Kapital.
Gegenüberstellung von:
- Vermögensformen(=Aktiva) und Vermögensquellen(=Passiva)
- Mittelverwendung(=Aktiva) und Mittelherkunft(=Passiva)
- Investierung(=Aktiva) und Finanzierung(=Passiva)
Grundlage der Bilanz ist das Inventar.
Die Bilanz muss klar und übersichtlich gegliedert sein.
Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden (Fremdkapital)
sind gesondert auszuweisen.
Aktiva > Ordnung nach der Flüssigkeit
Passiva > Ordnung nach der Fälligkeit
Jahresabschlussbilanz ist vom Unternehmer unter Angabe des Datums
persönlich zu unterzeichnen (§245 HGB)
.
Inhalt der Bilanz:
Aktivseite bzw. Aktiva (=linke Seite):
Vermögensformen Vermögensquellen
Aktivseite zeigt die Formen des Vermögens.
Wo ist das Kapital angelegt?
.
Passivseite bzw. Passiva (=rechte Seite):
Woher stammt das Kapital?
Passivseite zeigt die Herkunft des Vermögens.
.
Bilanzgleichungen:
Vermögen = Anlagevermögen + Umlaufvermögen
Vermögen = Kapital
Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital
Kapital = Eigenkapital + Fremdkapital
Eigenkapital = Vermögen - Fremdkapital
Fremdkapital = Vermögen - Eigenkapital
.
Bilanz werden aufgestellt:
- bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens
- regelmäßig zum Schluss des Geschäftsjahres
- bei Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens
|
|
Die
Konten allgemein:
|
Konten sind: 2-seitig geführte Rechnungen, um Werte
oder Wertveränderungen
von Bilanz- und Erfolgsposten aufgrund von Geschäftsfällen
in einer Firma zu erfassen.
Die grafische Form eines Kontos ist wie ein "T". Deshalb nennt man
es auch T-Konto.
Die linke Seite des Kontos heißt "Soll" und die rechte "Haben".
Dazwischen steht in der Mitte die Kontonummer und die Kontobezeichnung.
|
|
Die
Bestandskonten:
|
Bestandskonten haben einen Anfangsbestand, der aus der Eröffnungbilanz
kommt
und einen Schlussbestand mit dem sie in die Schlussbilanz abschließen.
Man unterscheidet bei Bestandskonten unter aktive und passive Bestandskonten
(=Aktiv- und Passivkonten).
.
Die Aktivkonten:
Aktivkonten kommen von der Aktivseite der Eröffnungsbilanz und
haben den
Anfangsbestand(AB) im "Soll" und schließen mit ihrem Schlussbestand
(SB)
im "Haben" wieder auf die Aktivseite der Schlussbilanz ab.
Aktivkonten nehmen beim Buchen im "Soll" zu und im "Haben" ab.
.
Die Passivkonten:
Passivkonten kommen von der Passivseite der Eröffnungsbilanz und
haben den
Anfangsbestand(AB) im "Haben" und schließen mit ihrem Schlussbestand(SB)
im "Soll" wieder auf die Passivseite der Schlussbilanz ab.
Passivkonten nehmen beim Buchen im "Haben" zu und im "Soll" ab.
|
|
Die
Erfolgskonten:
|
Erfolgskonten werden für die Buchungen von Aufendungen
und Erträgen benötigt.
Sie haben keinen Anfangsbestand (und werden bei Bedarf angelegt).
Aufwendungen werden im "Soll" gebucht.
Erträge im werden im "Haben" gebucht.
Sie schließen mit ihren Salden auf das Gewinn- und Verlustkonto
(G+V) ab.
Das Konto G+V schließt dann in das Passivkonto Eigenkapital ab.
|
|
Der
Buchungssatz:

|
Der Buchungssatz: Formulierung mit mindestens 2 Konten (=Doppelte
Buchführung).
Dazwischen steht das Wort "an".
Der einfache Buchungssatz:
Er besteht aus nur 2 Konten.
Das Konto vor dem Wort "an" werden im "Soll"
und das Konto nach dem Wort an im "Haben" bebucht.
Dazwischen steht das Wort "an".
Mehrer Konten im Soll bzw. im Haben werden mit dem Wort "und" verbunden.
Allgemein gilt:
"Sollkonto an Habenkonto"
B e i s p i e l
Geschäftsfall: Wir zahlen 500,00€ bei der
Bank von unserer Kasse ein.
1. Frage: Welche Konten werden benötigt? - Antwort: Bank und
Kasse!
2. Um was für Konten handelt es sich dabei? - Antwort: Um zwei
Aktive Bestandskonten!
3. Wo nehmen die Konten zu bzw. ab? - Antwort: Bank nimmt im Soll
zu und Kasse im Haben ab
=> Buchungssatz: Bank 500,00€ an
Kasse 500,00€
.
Der zusammengesetzte Buchungssatz:
Er besteht aus mindestens 3 und eventuell mehr Konten.
Hierbei sind auf einer oder auf beiden Buchungsseiten(Soll/Haben) mehr als nur ein
Konto zu bebuchen.
Beim zusammengesetzten Buchungssatz werden mehrere Konten auf
der selben
Buchungsseite
mit dem Wort "und" verbunden. ..
Allgemein gilt:
1. Sollkonto "und" 2. Sollkonto ... "an" 1. Habenkonto "und" 2. Habenkonto ...
(z.B.: Rohstoffe und Vorsteuer an Verbindlichkeiten)
Buchungsauswirkungen auf die Bilanz:
Jeder Geschäftsfall (Buchungssatz) verändert mindestens zwei
Posten der Bilanz:
Man unterscheidet:
Aktivtausch = Wertveränderungen nur von Posten der Aktivseite
(z.B.: Bank an Kasse)
Passivtausch = Wertveränderungen nur von Posten der Passivseite
(z.B.: Verbindlichkeiten an Schuldwechsel)
Aktiv-/Passivmehrung = Wertzunahme von Posten auf beiden Bilanzseiten
(z.B.: GWG und Vorsteuer an Verbindlichkeiten)
Aktiv-/Passivminderung = Wertabnahme von Posten auf beiden Bilanzseiten
(z.B.: Verbindlichkeiten an Bank)
|